الشروط والأحكام
شروط اقتناء السيارات لدى Matrix Motors Berlin.
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die zwischen Matrix Motors Berlin (nachfolgend Verkäufer) und dem Käufer geschlossen werden.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Käufer getroffen werden, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform maßgeblich.
Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf dieser Website, in Inseraten und in sonstigen Verkaufsunterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Alle Angaben zu Verfügbarkeit, Ausstattung, Zustand und Preis sind freibleibend.
(2) Mit der Anfrage oder einer verbindlichen Bestellung gibt der Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch Übergabe des Fahrzeugs oder durch einen beiderseits unterzeichneten Kaufvertrag annehmen.
(3) Da jedes Fahrzeug nur einmal vorhanden ist, steht der Verkauf unter dem Vorbehalt, dass das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt der Annahme noch verfügbar ist. Ist das Fahrzeug bereits anderweitig verkauft, kommt kein Vertrag zustande; der Verkäufer wird den Käufer hierüber unverzüglich unterrichten.
Preise und Umsatzsteuer
(1) Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei einzelnen Gebrauchtfahrzeugen kann die Differenzbesteuerung gemäß § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) Anwendung finden. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen und ist nicht als Vorsteuer abziehbar. Ob ein Fahrzeug regelbesteuert oder differenzbesteuert verkauft wird, ist der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung beziehungsweise dem Kaufvertrag zu entnehmen.
(3) Kosten für Überführung, Zulassung, Transport, Ausfuhr sowie etwaige Steuern, Zölle oder Gebühren bei einer Auslieferung ins Ausland sind im Kaufpreis nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit Abschluss des Kaufvertrags fällig und vor Übergabe beziehungsweise vor Versand des Fahrzeugs vollständig zu entrichten. Eine vereinbarte Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.
(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Verkäufer benannte Konto. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vorbehaltlose Eingang des Betrags auf dem Konto des Verkäufers. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständigem Zahlungs eingang.
(3) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Lieferung, Abholung und weltweite Auslieferung
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich am Geschäftssitz des Verkäufers durch Abholung, sofern nicht ausdrücklich eine Lieferung vereinbart ist.
(2) Auf Wunsch des Käufers organisiert der Verkäufer einen versicherten Transport des Fahrzeugs, auch in das Ausland. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Käufer; sie werden vorab gesondert vereinbart und ausgewiesen.
(3) Bei einer Auslieferung ins Ausland obliegt es dem Käufer, sich über die im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Zulassungs- und Steuervorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Etwaige im Bestimmungsland anfallende Steuern, Zölle und Gebühren trägt der Käufer.
(4) Angegebene Liefer- und Übergabetermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängern die Frist angemessen.
Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät.
(2) Versendet der Verkäufer das Fahrzeug auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht bei einem Kauf, an dem der Käufer kein Verbraucher ist, die Gefahr mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Transportunternehmen über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr abweichend hiervon erst mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer über.
Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen
(1) Für Mängel des Fahrzeugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Maßgeblich für den Zustand des Fahrzeugs ist dessen Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
(2) Es handelt sich um gebrauchte Fahrzeuge. Gebrauchsspuren, die dem Alter und der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs entsprechen, stellen keinen Mangel dar. Der Käufer hatte Gelegenheit, das Fahrzeug vor dem Kauf zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an einen Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Ist der Käufer Unternehmer, wird die Gewährleistung für gebrauchte Fahrzeuge ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, für die Übernahme einer Garantie sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) [BITTE ANWALTLICH PRÜFEN: Eine Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr gegenüber Verbrauchern ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 476 BGB zulässig und an Hinweis- und Informationspflichten geknüpft. Die genaue Ausgestaltung dieser Klausel ist auf die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung abzustimmen.]
Eigentumsvorbehalt
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum des Verkäufers.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers in Textform weder verkaufen noch verpfänden, sicherungsübereignen oder in sonstiger Weise über das Eigentum verfügen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf das Fahrzeug, insbesondere bei Pfändungen, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten und auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Zahlung berechtigt, die Fahrzeugpapiere zurückzubehalten.
Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässig keit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus der Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegebenen Erklärungen bedürfen der Textform.
- Verkäufer
- MATRIX MOTORS GmbH & Co. KG
- Anschrift
- Martin-Luther-Str. 8, 10777 Berlin, Deutschland
- Kontakt
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